ein zuhause für kinder ...

Finanzierung

Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe (z.B. der Bezirk Oberbayern) übernehmen je nach Einkommensverhältnissen der Sorgeberechtigten anteilig oder vollständig die Kosten für die vollstationäre Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in der wiege im Rahmen der »Eingliederungshilfe« nach §§ 53ff. SGB XII.

Neben der Übernahme der Heimkosten erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen einige Kinder und Jugendliche weitere finanzielle Hilfen wie Taschengeld (Barbetrag), Bekleidungsbeihilfe (Kleidergeld) oder Fahrtkosten für Wochenendheimfahrten der Kinder und Jugendlichen übernommen.

Die gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen beteiligen sich bei Kindern und Jugendlichen, die von ihnen als pflegebedürftig eingestuft wurden, an der Finanzierung pauschal mit einem für alle fünf Pflegegrade einheitlichen monatlichen Betrag nach § 43a SGB XI. Eltern, die ihre Kinder zum Beispiel am Wochenende bei sich zuhause betreuen, können anteiliges Pflegegeld beantragen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten der medizinischen Betreuung und der ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen der §§ 28ff. SGB V.