Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
entlastung für pflegende familien
kurzzeitpflege und verhinderungspflege – vorrangig in den bayerischen schulferien.

Bei einem freien Platz in einer unserer Wohngruppen bietet die wiege die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen im Rahmen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach § 39 bzw. § 42 SGB XI an – vorrangig in den bayerischen Schulferien.
Die Kurzzeitpflege in der wiege richtet sich an Familien, die ein Kind oder einen Jugendlichen mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung zu Hause betreuen und pflegen. Wir verstehen, wie fordernd diese Aufgabe sein kann – und wie wichtig Auszeiten für die ganze Familie sind.
Unser erfahrenes Team bietet eine qualifizierte Betreuung mit heilpädagogischer Kompetenz und medizinisch-pflegerischer Versorgung. Kinder mit erhöhtem Pflegebedarf, beispielsweise mit Sondenernährung oder Sauerstoffbedarf, sind bei uns gut aufgehoben. Ebenso Kinder und Jugendliche mit Autismus oder anderen Förderbedarfen, die intensive therapeutisch-pädagogische Begleitung benötigen.
Wichtiger Hinweis zur Verfügbarkeit
Kurzzeitpflege können wir nur bei freier Kapazität in einer unserer fünf Wohngruppen anbieten. Da einzelne unserer Bewohner*innen während der Schulferien vermehrt zu ihren Familien fahren, ist eine Aufnahme in diesem Zeitraum am wahrscheinlichsten. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Anfrage.
Unsere Leistungen in der Kurzzeitpflege
Familienorientierte Wohngruppen
Ihr Kind wird in einer unserer fünf familienorientierten Wohngruppen betreut – mit festen Bezugspersonen und vertrauter Tagesstruktur.
Medizinisch-pflegerische Versorgung
Unsere qualifizierten Mitarbeitenden gewährleisten eine zuverlässige medizinische Betreuung, einschließlich Sondenernährung und Sauerstoffversorgung.
Ländliche Umgebung
Unsere Wohnhäuser liegen in einem ruhigen Wohngebiet in Odelzhausen zwischen München und Augsburg – ideal zum Wohlfühlen.
Aufnahmekriterien
Für die Kurzzeitpflege in der wiege gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie für die vollstationäre Betreuung:
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit, Nationalität oder sozialen Herkunft.
Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche, die beatmet werden müssen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, denen wir räumlich oder personell nicht adäquat begegnen können.
So läuft die Aufnahme ab
Nutzen Sie das Formular unten, um eine Anfrage zu stellen. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Kapazitäten haben – in der Regel in den bayerischen Schulferien. Da wir keinen Platz garantieren können, empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage.
Finanzierung
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag der Pflegekasse von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wenn diese Leistungen ausgeschöpft sind, übernimmt der zuständige Bezirk im Rahmen der Eingliederungshilfe die weiteren Kosten für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern. Gerne beraten wir Sie zu den Finanzierungsmöglichkeiten.
