ein zuhause für kinder ...

Betriebliche Altersvorsorge

wiege-Rente I (von der wiege finanziert):

die wiege spart für wiege-Mitarbeitende einen monatlichen Betrag von 90 EUR (bei Vollzeitbeschäftigung von 39 Wochenstunden). Bei einer Teilzeitbeschäftigung (regulär Beschäftigte) wird der Beitrag im Verhältnis zur Teilzeit prozentual angepasst (z.B. 50% Teilzeit = 45 EUR Beitrag). Für geringfügig Beschäftigte wird ein monatlicher Beitrag von 20 EUR gespart. Als Ersatz für die wiege-Zusatzkrankenversicherung wird für Teilzeitbeschäftigte unter 15 Stunden und geringfügig Beschäftigte zusätzlich 15 EUR angespart.

 

wiege-Rente II (von der wiege und wiege-Mitarbeitenden finanziert):

Den Mitarbeitenden steht es frei, durch Gehaltsumwandlung mit eigenen Beiträgen (monatlich oder aus Sonderzahlungen) die betriebliche Altersversorgung der wiege steuer- und sozialversicherungsfrei aufzustocken. Ab einer monatlichen Entgeltumwandlung von 50 € gewährt die wiege einen Zuschuss von monatlich 10 € und ab einer Umwandlung von 100 € einen Zuschuss von 20 €. Darüber hinaus steht es den Mitarbeitenden frei, vermögenswirksame Leistungen mit einem Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 10 € in die wiege-Rente einzubringen. Der Mindest- Entgeltumwandlungsbetrag im Monat beträgt 25 EUR. 

  • Sie können zusätzlich zu dem Betrag von 90 €, den die wiege für wiege-Mitarbeitenden spart auch Anteile von Ihrem monatlichen Lohn für Ihre Rente sparen. Sparen Sie dabei über 50 € von ihrem monatlichen Lohn für Ihre wiege-Rente, zahlt die wiege zusätzlich Zuschüsse.

 

Verzinsung

Die Beiträge werden mit einem jährlichen Zins von 2,5 % verzinst. Dieser für einen Beitrag einmal definierte Zinssatz wird unverändert bis zum Eintritt des Versorgungsfalls angewendet. Für zukünftige Beiträge kann die wiege den Zinssatz anpassen, der dann für diese entsprechend unverändert gilt. 

 

Zugesagte Leistungen

Altersleistung: Die sich bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze hieraus ergebende Gesamtleistung (beitragsorientierte Leistungszusage) wird als Alterskapitalleistung ausgezahlt oder kann wahlweise in jährlichen Raten (inkl. Verzinsung) bis zu 20 Jahre ausgezahlt werden. 

Hinterbliebenenleistung: Im Falle eines vorzeitigen Todes vor Beginn der Altersleistung wird das aus arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen vorhandene Kapital inklusive Verzinsung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Das aus arbeitgeberfinanzierten Beiträgen vorhandene Kapital inklusive Verzinsung wird im Verhältnis von Betriebszugehörigkeit bis zum Zeitpunkt des Todes und möglicher Betriebszugehörigkeit bis zur Altersgrenze (ratierliche Anwartschaft) ausgezahlt. Wahlweise können die Hinterbliebenen statt einer Kapitalzahlung auch eine Zahlung in Raten (inkl. Verzinsung) bis zu 20 Jahren erhalten.

Bsp. wiege-Altersvorsorge 40-jährige Mitarbeiterin der wiege

die wiege spart 90 € im Monat für die wiege Mitarbeiterin, die Mitarbeiterin weitere 50 € von Ihrer Vergütung (Entgeltumwandlung) und somit einen weiteren Zuschuss der wiege von 10 €.

So sind inkl. Verzinsung nach 4 Jahren 4 500 € angespart, nach 6 Jahren schon 21 000 € und mit Renteneintritt von 67 Jahren  nach 27 Jahren 74 000 € angespart.

 

Unverfallbarkeit und Insolvenzsicherung

Die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge sind sofort unverfallbar und die arbeitgeber-finanzierten Beiträge werden unverfallbar ab einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren. Die zugesagten garantierten Leistungen sind durch gesetzliche Regelung insolvenzgesichert (PSV a.G.).

                 

Alle detaillierten Informationen zur betrieblichen Altervorsorge, können Sie beim wiege-Personalbüro erfragen.

 

Kurzbewerbung

Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an mail@die-wiege.info schicken.